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13. Oktober Abangeln 2024

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 Die wichtigsten Punkte der Gewässerordnung 2014

Die bisherige Gewässerordnung verliert damit ihre Gültigkeit.

 

 

 

Gewässerordnung des ASV Hünxe für Mitglieder

 

1.   Der Vorstand ist berechtigt, für alle oder einzelne Vereinsgewässer Bestimmungen  zu

      erlassen, sie zu sperren oder Einschränkungen zu verfügen.

2.  Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Fischfang nach Maßgabe der betreffenden Gesetze,

      Verordnungen und Vereinsbestimmungen auszuüben. Verstöße werden gem. Satzung

      geahndet. In besonders schweren Fällen kann ein Bußgeld in Höhe eines Jahres-

      beitrages verhängt werden.

3.  Jedes Mitglied hat bei der Ausübung der Angelfischerei an den Vereinsgewässern

     einen gültigen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein mit sich zu führen.

4.   Schonzeiten und Mindestmaße sind einzuhalten. Untermaßige oder während der

      Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurück zu setzen.

5.  Jedes Mitglied ist verpflichtet, seinen jährlichen Arbeitseinsatz zu leisten, Ausnahme:

      befreite Mitglieder. Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird eine – von der Jahres-

      hauptversammlung beschlossene – Gebühr erhoben und im Folgejahr in Rechnung gestellt.

6.   Die vom Angelsportverein Hünxe bewirtschafteten Gewässer werden von Fischerei-

      aufsehern und Gewässerwarten betreut. Sie sind befugt, die Einhaltung der Angel-

      und Gewässerordnung und des Landesfischereigesetzes zu überprüfen und bei

      Verstößen den Erlaubnisschein einzuziehen.

7.   Der Fischfang ist so auszuüben, dass eine gegenseitige Behinderung oder Störung

      der am Fischfang beteiligten Personen vermieden wird.

8.   Es ist verboten, Abfälle oder sonstige Gegenstände am Ufer zurückzulassen

      oder sie ins Wasser zu werfen. Wer am verschmutzten Angelplatz angetroffen wird,

      gilt als Verursacher.

9.   Das Angeln in den Vereinsgewässern unter erheblichem Alkoholeinfluss ist verboten.

10. Bei festgestellten Wasserverunreinigungen, Fischsterben oder Fischkrankheiten ist

      sofort ein Vorstandsmitglied zu benachrichtigen.

11. Getötete Fische sind unverzüglich ins Fangbuch einzutragen.

12. Der Abstand aller ausgelegten Ruten eines Anglers darf nicht mehr als 10 Meter betragen.

 


 

Gewässerordnung des ASV Hünxe für Gastangler

 

Das Gastangeln am Vereinsgewässer ist nur in Verbindung

mit einem  ASV Mitglied gestattet.

 

1.   Jeder Gastangler ist verpflichtet, den Fischfang nach Maßgabe der betreffenden

      Gesetze, Verordnungen und Vereinsbestimmungen auszuüben. Verstöße werden

      gem. Satzung geahndet. In besonders schweren Fällen kann ein Bußgeld in Höhe

      eines Jahresbeitrages verhängt werden.

2.   Jeder Gastangler hat bei der Ausübung der Angelfischerei an den Vereinsgewässern

      seinen gültigen Fischereischein, den Fischereierlaubnisschein und die Gewässer-

      ordnung mit sich zu führen.

3.   Schonzeiten und Mindestmaße sind einzuhalten. Untermaßige oder während der

      Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurück zu setzen.

4.   Die vom Angelsportverein Hünxe bewirtschafteten Gewässer werden von Fischerei-

      aufsehern und Gewässerwarten betreut. Sie sind befugt, die Einhaltung der Angel-

      und Gewässerordnung und des Landesfischereigesetzes zu überprüfen und bei

      Verstößen den Erlaubnisschein einzuziehen.

5.   Der Fischfang ist so auszuüben, dass eine gegenseitige Behinderung oder Störung

      der am Fischfang beteiligten Personen vermieden wird.

6.   Es ist verboten, Abfälle oder sonstige Gegenstände am Ufer zurückzulassen

      oder sie ins Wasser zu werfen. Wer am verschmutzten Angelplatz angetroffen wird,

      gilt als Verursacher.

7.   Sämtliche Vereinsgewässer dürfen nicht mit dem PKW umfahren werden.

8.   Futterboote dürfen nicht benutzt werden.

9.   Das Angeln in den Vereinsgewässern unter erheblichem Alkoholeinfluss ist verboten.

10. Bei festgestellten Wasserverunreinigungen, Fischsterben oder Fischkrankheiten ist

      sofort ein Vorstandsmitglied zu benachrichtigen.

11. Getötete Fische sind unverzüglich auf der Rückseite des Erlaubnisscheins einzutragen.

12. Der Abstand aller ausgelegten Ruten eines Anglers darf nicht mehr als 10 Meter betragen.

13. Gastangler haben von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang das Gewässer zu

      verlassen. In Begleitung eines Vereinsmitgliedes darf auch über Nacht geangelt werden.

 

 


 

Futterboote:

Da ufernah bis zu mittlerer Entfernung wenig Fisch gefangen wird, begrenzen wir die

ausgebrachte Futtermenge pro Tag und Boot auf 1 Kilogramm.

Sollte diese Maßnahme keine Wirkung zeigen, dürfen zukünftig nur noch Montagen

mit den Futterbooten ausgebracht werden.

Kunstköderverbot:

Wir erinnern noch einmal an das von der Jahreshauptversammlung beschlossene

Kunstköderverbot und Köderfischverbot während der Hechtschonzeit.

 

 

   
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